Eva Klein
Caritasverband für Saarbrücken
und Umgebung e.V.
Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 30 90 6-0
Fax: (0681) 30 90 6-18
Mail:
klein@caritas-saarbruecken.de
Ursula Meiser
Caritasverband für Saarbrücken
und Umgebung e.V.
Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 30 90 6-0
Fax: (0681) 30 90 6-18
Mail:
meiser@caritas-saarbruecken.de
Landesgeschäftsstelle der Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wurde 1984 in Bonn gegründet, um schwangeren Frauen in
Notlagen unbürokratisch zu helfen und ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Bundesstiftung kann vor
allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der
Betreuung des Kindes helfen.
Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen
für die Hilfe sind
- eine persönliche finanzielle Notlage
- eine bestehende Schwangerschaft
- eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig
möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche. Ihre Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe
und andere Sozialleistungen angerechnet.
Den Antragsvordruck gibt es bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Saarland.
