Altenhilfe Qualifikations Zentrum
Beethovenstrasse 19
66606 St.Wendel
Tel.: (06851) 93 99 8 0
Fax: (06851) 93 99 8 29
Mail:
aqz@caritas-saarbruecken.de
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabsschluss, wenn außerdem
eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder - Krankenpflegehelfer/in oder eine andere, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde.
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ zu führen, wird von der zuständigen Behörde erteilt wenn folgende drei Kriterien erfüllt sind:
- bestandene Abschlussprüfung
- keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes
- gesundheitliche Eignung
Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger
(zertifiziert nach AZWV)
Durch das neue Altenpflegegesetz werden Altenpflegerinnen und Altenpfleger in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet. Die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ ist damit auch geschützt
Ausbildungsdauer
grundsätzlich drei Jahre
Verkürzung auf 2 Jahre bei Altenpflegehelfer/innen, Krankenpflegehelfer/innen und Heilerziehungspflegehelfer/innen
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung gliedert sich in eine schulische Ausbildung und eine praktische Ausbildung. Die schulische Ausbildung umfasst 2 100 Stunden, die praktische Ausbildung 2 500 Stunden.
Ausbildungsziele
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege,
einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind. Dazu gehören z. B.:
die Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
Anleitung, Beratung und Unterstützung alter Menschen sowie deren Angehörige
umfassende Begleitung Sterbender
Mitwirkung bei qualitätssichernden Maßnahmen in Pflege, Betreuung und Behandlung
In der praktischen Ausbildung werden die Auszubildenden an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.
Praktische Ausbildung
Sie findet in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst statt. Weitere Ausbildungsabschnitte
z. B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen sind möglich.
In dem ausbildenden Betrieb muss ein Ausbildungsplan erstellt werden. Die Auszubildenden werden von Praxisanleitern (Ausbildern)
betreut. Ausbildungsbetrieb und Altenpflegeschule kooperieren miteinander.
Schulische Ausbildung
Unterrichtet wird in Altenpflegeschulen. Da das Lernen stärker auf die konkreten beruflichen Aufgaben und Handlungsabläufe
in der Altenpflege ausgerichtet ist, findet in den Schulen ein fächerübergreifender Unterricht in Lernfeldern statt.
Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung,
die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Ausbildungsvertrag
Die Altenpflegeschülerin oder der Altenpflegeschüler schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag. Mit Vertragsabschluss meldet der Ausbildungsbetrieb die Auszubildende oder den Auszubildenden an der Altenpflegesschule an, mit der er einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Der ausbildende Betrieb ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Ausbildung Ausbildungsvergütung zu zahlen. Umschülerinnen und Umschüler erhalten Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGBIII).
