Altenhilfe Qualifikations Zentrum
Beethovenstrasse 19
66606 St.Wendel
Tel.: (06851) 93 99 8 0
Fax: (06851) 93 99 8 29
Mail:
aqz@caritas-saarbruecken.de
- gesundheitliche Eignung und
- Hauptsschulabschluss bzw. der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsabschlusses und
- Abschluss einer mindestens zwei Jahre dauernden Berufsausbildung oder
- mindestens dreimonatiges Praktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe oder Führung eines Familienhaushaltes
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Grundwehrdienst mit abgeschlossener Sanitätsprüfung
- Zivildienst
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin“ oder „Altenpflegehelfer“ zu führen, wird von der zuständigen Behörde erteilt bei:
- bestandener Abschlussprüfung
- keinen Anhaltspunkten für eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes und
- gesundheitlicher Eignung.
Ausbildung zur Altenpflegerhelferin / zum Altenpflegerhelfer
(zertifiziert nach AZWV)
Durch das Gesetz über den Altenpflegehilfeberuf ist im Saarland die Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer einheitlich geregelt. Die Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin“ bzw. „Altenpflegehelfer“ ist damit auch geschützt.
Ausbildungsdauer
grundsätzlich ein Jahr
entspricht dem ersten Ausbildungsjahr in der Altenpflege
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung gliedert sich in eine schulische Ausbildung und eine praktische Ausbildung. Die schulische Ausbildung umfasst 700 Stunden, die praktische Ausbildung 900 Stunden.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Praktische Ausbildung
Sie findet in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst statt.
In dem ausbildenden Betrieb muss ein Ausbildungsplan erstellt werden. Die Auszubildenden werden von Praxisanleitern (Ausbildern)
betreut. Ausbildungsbetrieb und Altenpflegeschule kooperieren miteinander.
Schulische Ausbildung
Unterrichtet wird in Altenpflegeschulen. Da das Lernen stärker auf die konkreten beruflichen Aufgaben und Handlungsabläufe
in der Altenpflege ausgerichtet ist, findet in den Schulen ein fächerübergreifender Unterricht in Lernfeldern statt.
Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht.
Ausbildungsvertrag
Die Altenpflegehilfeschülerin oder der Altenpflegehilfeschüler schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag. Mit Vertragsabschluss meldet der Ausbildungsbetrieb die Auszubildende oder den Auszubildenden an der Altenpflegesschule an, mit der er einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Der ausbildende Betrieb ist verpflichtet während der gesamten Dauer der Ausbildung Ausbildungsvergütung zu zahlen. Umschülerinnen und Umschüler erhalten Unterhaltsgeld nach dem Sozialgesetzbuch,Drittes Buch (SGBIII).
