Arbeitgeber und Ausbilder
Uns ist es ein Anliegen, unseren Beschäftigten einen attraktiven, modernen und teamorientierten Arbeitsplatz zu bieten.
Für unsere Dienstverhältnisse gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Sie sind im Wesentlichen an den Bundesangestelltentarif (BAT Bund/Land) angelehnt. Die AVR enthält auch Regelungen zur Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Im Rahmen von Betriebsvereinbarungen/-regelungen eröffnen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fort- und Weiterbildungsangebote. Für uns ist es wichtig, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter den caritativen Dienst mitgestalten und mitverantwortet. Aus diesem Grunde wählen die Beschäftigten eine Mitarbeitervertretung, deren Rechte und Aufgaben in der Mitarbeitervertretungsordnung geregelt ist.
Die Caritas, also die tätige Nächstenliebe, gehört neben der Liturgie und der Verkündung zu den drei Säulen der Kirche und des christlichen Glaubens. Da jede einzelne Mitarbeiterin, jeder einzelne Mitarbeiter ein wichtiger Teil unseres caritativen Hilfeangebotes ist, erwarten wir, dass sich unsere Beschäftigten mit den Grundwerten der katholischen Kirche und des christlichen Glaubens identifizieren, diese mittragen und so zum Gelingen unseres kirchlichen Auftrages aktiv beitragen.