Glossar: Familienhilfe
Beistandschaft
Die Beistandschaft bezeichnet die Unterstützung des Jugendamtes für einen Vater oder eine Mutter, der/die alleine für sein/ihr Kind sorgeberechtigt ist.
Der Beistand hilft bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind sowie bei der Feststellung der Vaterschaft.
Diese kostenlose Hilfe kann bereits vor der Geburt beantragt werden und besteht, so lange das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Die Beistandschaft endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder auf Antrag des berechtigten Elternteils.