Danach muss ein Zuschuss für Tablet, Laptop oder andere Geräte gewährt werden, wenn die Schule bestätigt, dass die digitale Ausstattung notwendig für die Teilnahme am Distanzunterricht ist und auch nicht anderweitig, wie zum Beispiel über das Ausleihen von Schulcomputern, bereitgestellt wird. "Die Weisung schafft endlich die notwendige Grundlage, damit Kinder aus einkommensschwachen Familien am digitalen Lernen im Distanzunterricht teilnehmen können", so Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel. Es müsse aber noch viel stärker in Bildung und Teilhabe investiert werden, so die Forderung an die Regierungen der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland: "Durch die Corona-Krise ist die Bedeutung digitaler Teilhabe noch deutlicher geworden. Im Sinne von Armutsprävention und Teilhabechancen muss die digitale Bildung der Kinder vorangetrieben werden."
Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die bisherigen Erfahrungen der Caritasverbände vor Ort: Seit Beginn der Corona-Pandemie erhalten sie viele Rückmeldungen von Familien, dass digitale Endgeräte für das Lernen zuhause weder über die Schule noch über die Jobcenter bereitgestellt werden. Um einkommensschwache Familien zu unterstützen, hatte die Nikolaus-Koch-Stiftung Trier in Zusammenarbeit mit dem Diözesan-Caritasverband im Sommer 2020 einen Corona-Bildungsfonds in Höhe von 100 000 Euro aufgelegt, der vollständig aufgebraucht ist. Aus den mehr als 200 Anträgen, die beim Diözesan- Caritasverband eingingen, wurde deutlich: Viele Schulkinder und Jugendliche werden durch das Corona-bedingte Homeschooling abgehängt, weil ihnen die notwendige digitale Ausstattung und Unterstützung fehlt.