Bundesstiftung Mutter und Kind Geschäftsstelle Saarland
Die Bundesstiftung kann vor allem bei der Erstausstattung des Kindes, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes helfen.
Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Voraussetzungen für die Hilfe sind:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Die Schwangere muss sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle im Saarland wenden.
Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche. Ihre Leistungen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet.
Kontaktdaten von Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unten als Download.