In jedem saarländischen Landkreis läuft über vier Wochen in Kinos im Vorprogramm ein Clip, der bei Spielproblemen über Hilfe und die Möglichkeit der Spielersperre informiert.
Die Spielersperre, die mit dem Neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingeführt wurde, beinhaltet die Möglichkeit sich für das Glücksspiel sperren zu lassen. Denn seither muss vor jeder Glücksspielteilnahme, auch bei Onlineglücksspielen und in der Gastronomie, geprüft werden, ob ein Spieler gesperrt ist. Wird dies nicht geprüft, kann dies dem Ordnungsamt gemeldet werden.
Viele Betroffene, aber auch Familienangehörige, sind noch unzureichend über dieses Schutzinstrument informiert. Die Mindestlaufdauer liegt bei drei Monaten, sie kann aber auch länger und bis unbegrenzt gewählt werden. Einen Antrag für eine Spielersperre findet man auch über einen Link auf unserer Internetseite http://www.gluecksspielsucht-saar.de.
Sich für das Glücksspiel sperren zu lassen ist für einen Betroffenen der erste Schritt aus der Spielsucht. Auch Angehörige können unter bestimmten Bedingungen eine Fremdsperre einrichten.
Es liegen bei 2,3 % der deutschen Bevölkerung zumindest ein kleines Problem mit Glücksspielen vor; das entspricht im Saarland einer Zahl von ca. 15 000 Menschen. Bei Einigen liegt eine schwere Störung vor, das eigene Leben wird und wurde durch die Glücksspielsucht massiv beeinflusst, im Saarland entspricht das ca. 3260 Menschen.
Bäckertüte als Information
Es beteiligen sich wieder saarländische Bäckereien der Innung, Schülerbistros, verschiedene Firmenbistrots und die Tafeln daran und verpacken ihre Waren in eine Bäckertüte mit der Aufschrift: "Verspiel nicht Dein täglich Brot". Mit zusätzlichen Plakaten wird auf die Spielersperre aufmerksam gemacht.
Bei Fragen und Informationen rufen Sie uns gerne an: Caritas - Landesfachstelle Glücksspielsucht 0681 3090650