HinweisgeberschutzG
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz- HinSchG) trat am 02. Juli 2023 in Kraft und regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (z.B. strafbewehrte bzw. bußgeldbewehrte Rechts- und Regelverstöße in der Einrichtung, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften) erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen (interne oder externe) melden oder offenlegen.
Somit setzt das Gesetz die EU-Whistleblower-Richtlinie um.
Es macht konkrete Vorgaben zur Umsetzung und verpflichtet Unternehmen u.a. sichere Kanäle für die Meldungen von Missständen einzurichten. Diese Meldestellen haben die Vertraulichkeit, die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren.
Unter Berücksichtigung seiner gesetzlichen Verpflichtung ist sich der Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. seiner diesbezüglichen Verantwortung bewusst, die hinweisgebende Personen zu schützen und beachtet, dass jegliche Ausübung von Repressalien gegen sie verboten ist.
Um einen anforderungsgemäßen Maßstab an Vertraulichkeit bei der Umsetzung eines sicheren Kanals für die Meldung von Missständen und der Bearbeitung evtl. daraus resultierender weiterer notwendiger Schritte zu ermöglichen, bedient sich der Caritasverband einer Dienstleistung der cdg (Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Home - Caritas Dienstleistungsgenossenschaft (caritas-cdg.de)) die eigens dafür eine Meldeplattform zur Verfügung stellt.
Hier haben Sie die Möglichkeit einer (anonymen) Meldung:
(Bitte beachten Sie, dass sich bei Ihrer Meldung auf den Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. beziehen. Ihre Angaben sollten der Wahrheit entsprechen).
Link : www.sicher-melden.de/icm50364_cdg_trier
Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf der Webseite der Meldeplattform (Link einarbeiten: Meldeplattform - cdg-Trier (sicher-melden.de))
Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer Meldung unterstützen?
Bitte formulieren Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich. Orientieren Sie sich gegebenenfalls an folgenden W-Fragen: Wer?, Was?, Wann?, Wie?, Wo?
Wie geht es weiter?
Die cdg wird Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen und die Meldung bearbeiten (gem. § 17 Abs. 1 HinSchG).
Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung werden Sie eine Rückmeldung zum eingegebenen Sachverhalt erhalten (gem. § 17 Abs. 2 HinSchG).
Haben Sie noch Fragen?
Hier erhalten Sie telefonische Unterstützung durch die cdg.
Telefon: 05251 889 - 0128
Gerne auch per E-Mail: hinweisgeberschutz@caritas-cdg.de