Angesichts der aktuellen Preisexplosion sind die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen aus Sicht der Caritas dringend anzuheben. Zu Beginn des Jahres 2022 erfolgte eine Erhöhung um drei Euro oder 0,7 %, während die aktuelle Inflation bereits bei über sieben Prozent liegt. "Die Lebensmittelpreise haben sich in jüngster Zeit deutlich erhöht, ein Ende ist derzeit überhaupt nicht abzusehen", erklärt Michael Groß, Caritasdirektor des Caritasverbandes Saarbrücken. "Hinzu kommen die kriegsbedingten sprunghaft ansteigenden Energiekosten. Diese Kostenentwicklung wird die Inflationsrate noch weiter ansteigen lassen. Für ärmere Menschen bedeutet dies, in eine existenzbedrohende Armutsspirale zu geraten. Der Regelsatz reichte auch ohne die aktuellen Entwicklungen lediglich für ein Leben am Rande des Existenzminimums." Die Caritas fordert eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit finanziell benachteiligte Menschen, welche auf die Hilfesysteme SGB II und SGB XII angewiesen sind, ihre existenziellen Grundbedürfnisse sicherstellen können.
In seinem Urteil aus dem Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits darauf hingewiesen, dass die gültige Berechnungsgrundlage lediglich die unterste Grenze des Existenzminimums festlegt. Insofern ist die praktizierte reguläre Fortschreibung der Regelsätze kein geeignetes Instrument, um auftretende extreme Preissteigerungen effektiv auszugleichen, wie wir in der derzeitigen Situation feststellen müssen. Eine aktuelle Anpassungsmöglichkeit auf die tatsächlichen Kosten wäre dringend notwendig.
Neben einer dauerhaften Anhebung der Regelsätze, um die gesetzlich festgeschriebene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch tatsächlich zu ermöglichen, seien auch anlassbedingte Zuschüsse als Unterstützung notwendig, so Caritasdirektor Groß. Die vorgesehene Zahlung von 200,00 € an die Leistungsempfänger aus dem Entlastungspaket sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch als Einmalzahlung leider nur als ein Tropfen auf den heißen Stein zu werten. Michael Groß weist in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Dilemma hin: Die in beiden Leistungssystemen vorgesehene Ansparnotwendigkeit für Anschaffungen wie beispielsweise Waschmaschinen war bereits in der Vergangenheit faktisch nicht durchführbar und bedarf, gerade im Hinblick auf die derzeitigen Entwicklungen, einer grundsätzlichen Überarbeitung. Derlei Anschaffungen seien häufig einfach unmöglich und bedeuten eine zusätzliche Unterdeckung, da die hierfür dann notwendigen Darlehen beim Leistungsträger mit 10 % des Regelsatzes rückgezahlt werden müssen.
Im Jahr 2020 bezogen im Saarland 10,0 % der Menschen Mindestsicherungsleistungen, wie das statistische Bundesamt ermittelt hat.