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Kinder mit Vater
Kommentar Debatte um Mindestlohn

Gerechter Lohn sichert den Lebensunterhalt

[Apr. 2014] - Papst Pius XI. hatte es noch vergleichsweise einfach, als er in der Enzyklika „Quadragesimo anno“ 1931 den angemessenen Unterhalt der Familie als wichtigstes Kriterium für die Bemessung eines gerechten Lohnes nannte (QA, Nr. 71). Trotzdem, auch 80 Jahre später ist die Frage nach dem „gerechten Lohn" virulent.

Porträt: Heinz-Josef KessmannHeinz-Josef Kessmann

Dabei hat sich das Problem nur verschoben: Heute wird keiner mehr den Unterhalt einer Familie mit Kindern zum Maßstab der gerechten Bezahlung der individuellen Arbeitsleistung machen - dazu wird eher auf die solidarischen Transferleistungen des modernen Sozialstaates verwiesen. Aber: Wie sieht es mit der auskömmlichen Finanzierung des eigenen Lebensunterhaltes aus? Auch der ist heute keinesfalls mehr sichergestellt, auch wenn man über einen Arbeitsplatz verfügt. In einigen Bereichen unserer Gesellschaft werden so geringe Löhne gezahlt, dass der Lebensunterhalt - das soziokulturelle Existenzminimum - nur durch sogenannte aufstockende SGB-II-Leistungen sichergestellt ist. Auch wenn damit das Problem "sozialtechnisch" versorgt zu sein scheint, halten doch viele Menschen - wie ich finde, zu Recht - die Notwendigkeit solcher Aufstockungsleistungen für einen gesellschaftspolitischen Skandal. Dies gilt erst recht, wenn wir uns zum Beispiel die Lebenssituation der bei uns lebenden Osteuropäer anschauen, die in einigen Arbeitsfeldern unter geradezu menschenunwürdigen Bedingungen zu Minimallöhnen ausgebeutet werden. Die Beispiele aus der Fleischindustrie im Oldenburger Land oder im nördlichen Westfalen belegen diese Entwicklung.

Aus dieser Perspektive ist das Vorhaben der jetzigen Bundesregierung zur Einführung eines möglichst flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ausdrücklich zu begrüßen. Sicherlich ist ein solcher Mindestlohn kein sozialpolitisches Allheilmittel, aber es ist ein wichtiger Schritt, damit durch Arbeit tatsächlich gesellschaftliche Teilhabe in allen Feldern möglich wird - und eben nicht die Ausgrenzung weiter verschärft wird. Auch mit Blick auf die drohende Altersarmut stellt eine solche Mindestlohnpolitik einen Beitrag zur Stärkung der Rentensysteme dar.

Der Deutsche Caritasverband hat bezüglich der geplanten Einführung eines Mindestlohns vor übertriebener Euphorie gewarnt und darauf verwiesen, dass dadurch die Hürde für die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den normalen Arbeitsmarkt weiter erhöht wird. Ich würde die Argumentation gerne umdrehen: Eine sozialpolitisch verantwortliche Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns muss unverzichtbar von einer langfristig angelegten Arbeitsmarktpolitik begleitet werden, die gerade diejenigen Personen in den Blick nimmt, die aufgrund individueller Faktoren wie zum Beispiel Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch Behinderung und Krankheit den Erwartungen des Arbeitsmarktes nicht voll entsprechen. Ich gebe allerdings zu, dass ich bezüglich der Erreichung dieses politischen Ziels nach den Erfahrungen der Arbeitsmarktpolitik der letzten Legislaturperiode nicht ganz so zuversichtlich bin wie beim gesetzlichen Mindestlohn.



Weitere Beiträge zum Thema "Armut" finden Sie hier in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Heinz-Josef Kessmann
Quelle: caritas-nrw.de
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