Der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes,Domkapitular Benedikt Welter: "Der Generalvikar hat in seinem Schreiben die Anwendung der Regelungen zu den Loyalitätsobliegenheiten in der persönlichen Lebensführung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ausgesetzt, bis deren Überarbeitung abgeschlossen ist. Gleichzeitig ermutigt er auch kirchliche Rechts- und Anstellungsträger, diese Selbstverpflichtung einzugehen. Gerne übernehmen wir diese Selbstverpflichtung für den Bereich des Caritasverbandes und schließen uns ausdrücklich der Position an, dass die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder die zivile Wiederheirat nach Scheidung keine arbeitsrechtlichen Sanktionen zur Folge haben dürfen."
Die Initiative #Outinchurch und der Synodale Weg haben bereits konkrete Vorschläge zur Neuformulierung
der Grundordnung gemacht. Zurzeit arbeitet eine bischöfliche Arbeitsgruppe an einer
Überarbeitung des kirchlichen Arbeitsrechts. Diese soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause
der Vollversammlung des Verbandes der deutschen Diözesen zur Verabschiedung
vorgelegt werden.
Pressemitteilung
Diözesan-Caritasverband begrüßt Selbstverpflichtung des Generalvikars
Erschienen am:
24.02.2022
Herausgeber:
Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V.
Haus der Caritas - Geschäftsstelle
Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
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