Die Mitarbeitervertretung stellt sich vor
Zur Zeit gibt es folgende Ausschüsse:
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zustimmungen
- QM Steuerungsgruppe (Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung)
- Betriebsausflug
Ein jährlicher Klausurtag gehört zum festen Bestandteil der Arbeit der MAV
Alle 3 Monate findet ein Gespräch zwischen MAV und Dienstgeber statt. Zusätzlich nimmt der Vorsitzende der MAV monatlich an Besprechungen der Geschäftsleitung teil.
"Weil die Mitarbeiter den Dienst der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter der Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit." (aus der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung).
Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen (aus § 30 MAVO).
Die MAV des Caritasverbandes Saarbrücken nimmt im Rahmen der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) die Aufgaben ähnlich eines Betriebsrates wahr. (Das Betriebsverfassungsgesetz findet auf Religionsgemeinschaften sowie ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen keine Anwendung).
Die MAV vertritt im Rahmen der Dienstgemeinschaft die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes Saarbrücken. Sie ist ein demokratisch gewähltes Gremium und setzt sich aus sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehören entsprechend der MAVO:
- gemeinsam mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen
- Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und sie mit dem Dienstgeber zu klären (Vorschlagsrecht)
- das Informationsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten wahrzunehmen
- bei Neueinstellungen, Kündigungen und anderen Personalentscheidungen mitzuwirken
- Mindestens einmal im Jahr wird eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen.
Die Arbeit der MAV im Sinne einer Dienstgemeinschaft lebt davon, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sie wenden mit ihren Anregungen, Informationen und Nachfragen